Struktur der fhl PROJEKT-GMBH

Allgemeine Bedingungen für Dienstleistungen und für die Erstellung von Funktions- und Erprobungsmuster (ABD)
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Stand: Juli 2008

I. Angebot

Für die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie z. B. Prinzipskizzen, Zeichnungen und Kostenvoranschläge behält sich die fhl PROJEKT-GMBH das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die fhl PROJEKT-GMBH verpflichtet sich ihrerseits, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen vertraulich zu behandeln und nach Aufforderung jederzeit zurückzugeben.

Auftragsbestätigung

Für den Umfang der Leistung erfolgt nach Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die fhl PROJEKT-GMBH mit genauer Spezifikation der Leistung, Angabe der Termine, des Preises und genauer Erläuterung evtl. zu berücksichtigender Randbedingungen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der fhl PROJEKT-GMBH.

Preis und Zahlung

  1. Die Preise gelten bei Lieferung von technischen Einrichtungen ab Sitz der Gesellschaft. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.

  2. Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot geregelt. Die Zahlung hat 2 Wochen nach Rechnungserhalt zu erfolgen.

II. Lieferzeit / Liefertermin

  1. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber ggf. bereitzustellenden Unterlagen und Einrichtungen, Genehmigungen und Freigaben.

  2. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Leistung zur Abnahme ab Sitz der Gesellschaft bereitgestellt ist oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

  3. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der fhl PROJEKT-GMBH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Leistung von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Sollte sich die Lieferzeit durch diese nicht beeinflussbaren Umstände um mehr als 3 Monate verlängern, haben beide Seiten das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Für Schäden, die dem Auftraggeber wegen einer Verzögerung der Leistungserbringung entstehen, haftet die fhl PROJEKT-GMBH nur, wenn ihr oder ihren Beauftragten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ausgenommen hiervon sind körperliche Schäden.

  5. Wird die Leistungsabnahme auf Wunsch des Bestellers verzögert, so können ihm bei der fhl PROJEKT-GMBH evtl. entstehende Kosten in Rechnung gestellt werden.

III. Abnahme

Die fhl PROJEKT-GMBH räumt dem Besteller für die Abnahme und Prüfung der erbrachten Leistung 2 Wochen ein. Über die Abnahme ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das von der Projektleitung und dem Auftraggeber zu unterschreiben ist. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn nach 2 Wochen nicht reklamiert wurde. Bei Dienstleistungen erfolgt der Abschluss über die Schlussrechnung.

IV. Schutzrechte

Die fhl PROJEKT-GMBH haftet bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht bei Verletzung von Schutzrechten Dritter. Bei technischer Nutzung der von der fhl PROJEKT-GMBH erbrachten Leistung obliegt die Prüfung der Schutzrechte Dritter dem Auftraggeber. Wird eine Überprüfung der Patentlage gewünscht, so ist diese gesondert zu beauftragen.

V. Haftung

Entwicklung

  1. Werden bei Entwicklungsdienstleistungen technische Einrichtungen geliefert, handelt es sich nicht um fertige Produkte, sondern ausschließlich um Funktions- oder Erprobungsmuster. Ansprüche, die sich aus der Produkthaftung und Sicherheitstechnik ableiten, werden nicht übernommen. Die Weiterentwicklung zum fertigen Produkt liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Ansonsten haftet die fhl PROJEKT-GMBH im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung entsprechend VII. Entwicklung, Abs. 2, nicht aber für

    • Transportschäden an beigestellten Maschinen und Geräten des Auftraggebers. Erforderlichenfalls ist vom Auftraggeber entsprechend qualifiziertes Bedienungs- und Servicepersonal bereitzustellen.

    • Schäden und Umweltschäden an Maschinen und Geräten während der Beistellzeit und nach ihrer Rückführung zum Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen bestehenden Maschinenversicherungsschutz auf die Obhutzeit in Gebäuden der Fachhochschule Lübeck auszudehnen.

  2. Die fhl PROJEKT-GMBH haftet auf Schadensersatz, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Sie haftet außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.

Beratung

Die fhl PROJEKT-GMBH haftet hinsichtlich der Beratungsdienstleistungen – auch soweit sie sich dabei ihrer Berater bedient – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es wurden vertragswesentliche Pflichten verletzt. Weiterhin besteht keine Haftung für Ertrags- oder Vermögenseinbußen des Kunden, die nicht auf einem Verschulden der fhl PROJEKT-GMBH beruhen.

VI. Vertraulichkeit

Die fhl PROJEKT-GMBH sichert dem Auftraggeber Vertraulichkeit zu. Veröffentlichungen, die konkrete Projektinformationen enthalten, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

 
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